Achtung – wichtige Änderung!
Die EU hat das Lebensmittelsicherheitskriterium für Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Produkten angepasst. Bisher galt in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 für die Lebensmittelkategorie 1.2 der Grenzwert „in 25 g nicht nachweisbar“ nur bis zur Abgabe an den Handel oder Kunden. Ab dem 1. Juli 2026 muss dieser Grenzwert während der gesamten Haltbarkeitsdauer eingehalten werden.
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