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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Belgien

1.    Allgemeines
1.1    Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern.
1.2    Sie gelten auch für unsere zukünftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3    Nimmt der Kunde die Leistung/Lieferung durch uns vorbehaltlos an, liegt auch darin das Anerkenntnis unserer AGB durch den Kunden.
1.4    Abweichende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Diesen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn und soweit wir uns ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt haben.
1.5    Auch in der vorbehaltlosen Lieferung und/oder Erbringung der Leistung durch uns liegt kein Anerkenntnis der von den diesen AGB abweichenden oder diese ergänzenden AGB des Kunden.


2.    Angebot und Vertragsschluss, Vertretungsberechtigung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Alle Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn und soweit wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.


3.    Preise
3.1    Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer (bei Verbrauchern) bzw. die am Liefertage gültigen Preise (bei Kaufleuten).
3.2    Die Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab unserem Lager in Eupen einschließlich normaler Verpackung, jedoch exklusive der Versandkosten, die der Kunde trägt, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Besondere Verpackungen werden gesondert berechnet oder gegen eine Mietgebühr mietweise zur Verfügung gestellt. Sie sind spätestens drei Monate ab Rechnungsdatum frachtfrei in ordnungsgemäßem Zustand an uns zurückzusenden.
3.3    Sämtliche bei einer Lieferung außerhalb Belgiens anfallenden Steuern, Zölle, Abgaben, etc. trägt der Kunde.


4.    Versand, Lieferung
4.1    Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Versandart und der Versandweg werden von uns gewählt. Soweit durch die ausdrückliche Vereinbarung von Kundenwünschen Mehrkosten anfallen, gehen sie zu Lasten des Kunden.
4.2    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.3    Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.4    Die Einhaltung vereinbarter Fristen für Lieferungen/Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher durch den Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Anzahlungen) und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
4.5    Ist die Nichteinhaltung vereinbarter Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung etc. zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen. Gleiches gilt für den Fall, dass wir selbst nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß beliefert worden sind (bei vereinbarten Lieferterminen gilt demnach: richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten).


5.    Zahlung, Fälligkeitszinsen, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltung
5.1    Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb der vereinbarten Fristen ab Rechnungsdatum; sollten keine besonderen Fristen vereinbart worden sein, sind die Rechnungen 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstage an (bei Kaufleuten) bzw. ab Verzug (bei Verbrauchern) Zinsen in Höhe von 10% (bei Verbrauchern) bzw. 3% über dem Verzugszinssatz gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (bei Unternehmern) zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5.2    Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Sofern wir der Hereingabe von Wechseln zustimmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Kunden.
5.3    Der Kunde ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur wegen unstreitiger oder gerichtlich festgestellter Gegenforderungen berechtigt. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen berechtigt.
5.4    Uns stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang zu.


6.    Gefahrübergang, Mängelrügen
6.1    Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile (oder der Übergabe an den Kunden zur Verladung auf Fahrzeuge des Kunden bei Selbstabholung) auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir im Einzelfall noch andere Leistungen, zum Beispiel die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.
6.2    Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns auf den Kunden über.
6.3    Der Kunde hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar, auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang, auf Mängel bezüglich der Beschaffenheit und der Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.

Alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung, in jedem Falle aber vor der Verarbeitung der Ware, uns schriftlich anzuzeigen. Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer hat der Kunde wahrzunehmen. Nur bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge besteht ein Mängelhaftungsanspruch.

Alle verborgenen Mängel müssen innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Feststellung der Mängel durch den Käufer oder ab dem Moment wo vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Käufer sie festgestellt hat, dem Verkäufer gemeldet werden. Jegliche Rechtsklage bezüglich der verborgenen Mängel muss spätestens 30 Tage nach Feststellung der Mängel durch den Käufer oder ab dem Moment wo vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Käufer sie festgestellt hat, eingeleitet werden.

Unsere Mängelhaftungsverpflichtung beschränkt sich ausschließlich auf Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.


7.    Haftungsausschluss, -beschränkung
7.1    Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten / Kardinalpflichten). Diese Haftungsbegrenzung gilt gleichermaßen für Pflichtverletzungen durch unsere Organe und Erfüllungsgehilfen.
7.2    Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
7.3    Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


8.    Eigentumsvorbehalt
8.1    Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Liefergegenständen (im Folgenden: Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen vor. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde zur Sicherung der Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung mit den Kunden zustehen, an uns ab.

Solange der Kunde  bereit  und  in  der  Lage  ist,  seinen  Verpflichtungen  uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen.

Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufes, darf der  Kunde  nur  mit  unserer  vorherigen schriftlichen  Zustimmung  vornehmen.  Zugriffe Dritter  auf  die  uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zusichernden Forderungen um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.


9.    Warenrücknahme aus Kulanz
Nehmen wir die Ware auf Verlangen des Kunden aus Kulanz zurück, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, sind wir berechtigt, gegenüber dem Kunden eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,30 EUR pro Kilogramm, jedoch mindestens 50,00 EUR, geltend zu machen. Die Ware ist auf Kosten des Kunden an VAN HEES zurück zu senden. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Aufwand in dieser Höhe durch die Rücknahme entstanden ist.


10.    Datenschutz
Der Kunde ist darauf  hingewiesen und gestattet,  dass im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden. Lieferschein und Rechnung gelten gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne der Bestimmungen der DSGVO.


11.    Anwendbares Recht, Gerichtsstand
11.1    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte unter deren Geltung durchgeführte Geschäftsverbindung mit dem Kunden gilt das belgische Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes (UN-Kaufrecht) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes, insbesondere der ROM-I- Verordnung, ist ausgeschlossen.
11.2    Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen und Leistungen ist unsere jeweilige Auslieferungsstätte, Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist B-4700 EUPEN.
11.3    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist B-4700 EUPEN.
11.4    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine vertragliche Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

 

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für die Niederlande

1.    Allgemeines
1.1    Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern.
1.2    Sie gelten auch für unsere zukünftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3    Nimmt der Kunde die Leistung/Lieferung durch uns vorbehaltlos an, liegt auch darin das Anerkenntnis unserer AGB durch den Kunden.
1.4    Abweichende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Diesen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn und soweit wir uns ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt haben.
1.5    Auch in der vorbehaltlosen Lieferung und/oder Erbringung der Leistung durch uns liegt kein Anerkenntnis der von den diesen AGB abweichenden oder diese ergänzenden AGB des Kunden.

2.    Angebot und Vertragsschluss, Vertretungsberechtigung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Alle Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn und soweit wir sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

3.    Preise
3.1    Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fehlt es an einer ausdrücklichen, abweichenden Vereinbarung, so sind unsere am Liefertage gültigen Preise maßgebend.
3.2    Die Preise verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab unserem Lager einschließlich normaler Verpackung, jedoch exklusive der Versandkosten, die der Kunde trägt, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Besondere Verpackungen werden gesondert berechnet oder gegen eine Mietgebühr mietweise zur Verfügung gestellt. Sie sind spätestens drei Monate ab Rechnungsdatum frachtfrei in ordnungsgemäßem Zustand an uns zurückzusenden.
3.3    Sämtliche bei einer Lieferung außerhalb der Niederlande anfallenden Steuern, Zölle, Abgaben, etc. trägt der Kunde.

4.    Versand, Lieferung
4.1    Für unsere Lieferungen ist – je nach dem, aus welchem Lager die Auslieferung erfolgt - Linne (Niederlande) Erfüllungsort. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Versandart und der Versandweg werden von uns gewählt. Soweit durch die ausdrückliche Vereinbarung von Kundenwünschen Mehrkosten anfallen, gehen sie zu Lasten des Kunden.
4.2    Teillieferungen sind zulässig.
4.3    Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.
4.4    Die Einhaltung vereinbarter Fristen für Lieferungen/Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher durch den Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Anzahlungen) und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen angemessen.
4.5    Ist die Nichteinhaltung vereinbarter Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, extreme Wetterbedingungen oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung etc. zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen. Gleiches gilt für den Fall, dass wir selbst nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß beliefert worden sind (bei vereinbarten Lieferterminen gilt demnach: richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten).

5.    Zahlung, Fälligkeitszinsen, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltung
5.1    Unsere Rechnungen sind zur Zahlung fällig ohne Abzüge innerhalb der vereinbarten Fristen ab Rechnungsdatum, ohne ausdrückliche Vereinbarung einer Frist sofort nach Rechnungserhalt. Einer Inverzugsetzung bedarf es nicht. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, die gesetzlichen Handelszinsen geltend zu machen. Sofern wir der Hereingabe von Wechseln zustimmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Kunden.
5.2    Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
5.3    Der Kunde ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur wegen unstreitiger oder gerichtlich festgestellter Gegenforderungen berechtigt. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen berechtigt. Uns stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang zu.
5.4    Uns stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang zu.

6.    Gefahrübergang, Mängelrügen
6.1    Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile (oder der Übergabe an den Kunden zur Verladung auf Fahrzeuge des Kunden bei Selbstabholung) auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir im Einzelfall noch andere Leistungen, zum Beispiel die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. 
6.2    Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft durch uns auf den Kunden über.
6.3    Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten bestehen unbeschränkt. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Untersuchung der Ware oder die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde kann keine Rechte wegen des Mangels oder einer Zuwenig Lieferung mehr geltend machen. Verhandeln wir mit dem Kunden über eine von diesem erhobene Rüge, liegt darin ohne ausdrücklichen schriftlichen Hinweis kein stillschweigender Verzicht auf den Einwand der Verspätung der Untersuchung der Ware bzw. der Rüge des Mangels. Gleiches gilt für eine durch uns eventuell erklärte Bereitschaft zur Nachbesserung des Mangels (oder bei einer tatsächlich erfolgten Nachbesserung). Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen.

7.    Gewährleistung
7.1    Wir übernehmen keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende oder neben dieser bestehende, selbständige Garantie. Etwas Anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Für etwaige Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
7.2    Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder – bei fehlender Vereinbarung – von der üblichen Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden von dem Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungs¬arbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.3    Alle gelieferten Waren, die einen Mangel aufweisen, sind nach durch uns auszuübendem Wahlrecht unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, sofern und soweit dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag (Nacherfüllung).
7.4    Im Fall einer berechtigten Mängelrüge hat der Kunde uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Es bedarf einer schriftlichen Inverzugsetzung.
7.5    Nimmt der Kunde eine mangelhafte Lieferung an, obwohl er den Mangel kennt oder durch Kontrolle der Lieferung hätte kennen können, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte wegen des Mangels nur zu, wenn er sich diese bei der Annahme vorbehält.
7.6    Die in Prospekten, Werbematerialien, Beschreibungen etc. gemachten Darlegungen über Maße, Gewichte, Leistungsfähigkeit, Strombedarf etc. sind ungefähre Angaben und keine Beschaffenheitsangaben. Sie begründen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Wir behalten uns Abweichungen im für den Kunden zumutbaren Umfang vor. Dies gilt auch für Konstruktions- oder Produktionsänderungen.
7.7    Ansprüche auf Nacherfüllung verfallen (vervallen) nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung sowie Schadensersatz. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt und auch nicht bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen des Mangels. Dann gelten jeweils die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.8    Etwaige Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rück-griffsanspruchs gegen uns gelten ferner die Ziffern 7.2 bis 7.8, 7.10 und Ziffer 8 (vollständig) dieser AGB entsprechend.
7.9    Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels richten sich nach Ziffer 8.

8.    Haftungsausschluss, -beschränkung
8.1    Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Folgeschäden, worunter unter anderem aber nicht ausschließlich Transportkosten, In- und Ausbaukosten, Reisekosten, Kosten von Dritten, Produktionsverlust, entgangener Gewinn, entgangene Chancen und Stagnationsschäden. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch mit der Leitung unseres Unternehmens betrauten Personen. Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt. Diese Haftungsbegrenzung gilt gleichermaßen für Pflichtverletzungen durch unsere Organe und Erfüllungsgehilfen.
8.2    In jedem Fall ist unsere Haftung auf den dreifachen Rechnungsbetrag der betroffenen Lieferung begrenzt
8.3    Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9.    Eigentumsvorbehalt
9.1    Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Liefergegenständen (im Folgenden: Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten For-derungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen vor. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
9.2    Bestehen Anhaltspunkte, welche die Annahme der Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder das Drohen einer solchen rechtfertigen, sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
9.3    Be- und Verarbeitungen der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des Artikels 5:16 Burgerlijk Wetboek, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 9.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungs¬wertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 9.1.
9.4    Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht mit der Kaufpreiszahlung im Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Be¬dingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum der Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
9.5    Machen wir den Eigentumsvorbehalt geltend, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich durch uns erklärt wird. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt.
9.6    Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden neuen Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Sachen, die dem Kunden nicht gehören, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.

10.    Warenrücknahme aus Kulanz
Nehmen wir Ware auf Verlangen des Kunden aus Kulanz zurück, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, sind wir berechtigt, gegenüber dem Kunden eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,30 EUR pro Kilogramm, jedoch mindestens EUR 50,00, geltend zu machen. Die Ware ist auf Kosten des Kunden an uns zurück zu senden. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Aufwand in dieser Höhe durch die Rücknahme entstanden ist.

11.    Datenschutz
Der Kunde ist darauf hingewiesen und gestattet, dass im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden. Lieferschein und Rechnung gelten gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne der Bestimmungen der Algemene Verordening Gegevensbescherming.


12.    Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte unter deren Geltung durchgeführte Geschäftsverbindung mit dem Kunden gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes (UN-Kaufrecht) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechtes, insbesondere der ROM-I-Verordnung, ist ausgeschlossen. 
12.2    Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen und Leistungen ist unsere jeweilige Auslieferungsstätte, Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist Linne.
12.3    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist die Rechtbank Limburg, locatie Roermond (Niederlande). 
12.4    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine vertragliche Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
 

Stand: Februar 2019