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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Geltung der folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, binden uns nur, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Alle Angaben über Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnen.

3. Preise
Es gelten die in unserer Faktura angegebenen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fehlt es an einer schriftlichen Auftragsbestätigung, so sind unsere am Liefertage gültigen Preise massgebend. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Lager einschließlich normaler Verpackung. Besondere Verpackungen werden gesondert berechnet oder gegen eine Mietgebühr mietweise zur Verfügung gestellt. Sie sind spätestens drei Monate ab Rechnungsdatum frachtfrei und in ordnungsgemäßem Zustand an uns zurückzusenden.

4. Versand
Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Soweit durch die Beachtung von Kundenwünschen mehr Kosten anfallen, gehen diese zu Lasten des Kunden.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Ungerechtfertigte Abzüge werden nicht anerkannt und nachbelastet zzgl. Verzugszins. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, 5 % Verzugszins zu verrechnen, OR Art. 104. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – ungeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, für noch nicht durchgeführte Lieferungen Vorauszahlung zu v erlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fälligzustellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.

6. Mängelrügen, Gewährleistung
Der Kunde hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar, auch durch eine Probevereinbarung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung, in jedem Falle aber vor Verarbeitung der Ware, schriftlich anzuzeigen. Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer hat der Kunde wahrzunehmen. Nur bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge besteht ein Gewährleistungsanspruch. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandelung oder Minderung. Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht ein von uns zu verantwortendes vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.

7. Warenrücksendungen
Warenrücksendungen des Kunden an den Lieferanten werden bis 7 Tage nach Auslieferung berücksichtigt.

8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren zur Sicherung aller Ansprüche vor, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden neuen Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Sachen, die dem Kunden nicht gehören, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien. Alle Forderungen aus der Veräusserung von Vorbehaltswaren tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Solange der Kunde bereit und in der Lage ist seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die in unserem Eigentum bzw. Miteigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufes, darf der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

9. Datenschutz
Der Kunde ist darauf hingewiesen und gestattet, dass im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden. Hierfür wird auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz aufmerksam gemacht.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsverbindungen und die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Kunden gilt das Schweizerische Obligationenrecht. Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen ist unsere jeweilige Auslieferungsstätte, Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist 5612 Villmergen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine vertragliche Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.